Schulordnung der Renataschule

Die Schulordnung der Renataschule Hildesheim gilt im Schulgebäude und bei allen
Schulveranstaltungen, auch wenn sie außerhalb der Schule stattfinden.

Erster Unterrichtsblock
1. Stunde 07:50 – 08:35 Uhr
Kleine Pause: 08:35 – 08:40 Uhr
2. Stunde 08:40 – 09:25 Uhr

Große Pause: 09:25 – 09:45 Uhr

Zweiter Unterrichtsblock
3. Stunde 09:45 – 10:30 Uhr
4. Stunde 10:30 Uhr – 11:15 Uhr

Große Pause: 11.15 – 11.35 Uhr

Dritter Unterrichtsblock
5. Stunde 11:35 – 12:20 Uhr
6. Stunde 12:20 – 13:05 Uhr

Mittagspause
13:05 -13:50 Uhr

Vierter Unterrichtsblock
13:50 – 15:20 Uhr

Anordnungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten. Weisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen Weisungen kann eine Ordnungsmaßnahme nach sich ziehen. Bei Schulveranstaltungen besteht immer Anwesenheitspflicht. Wer internetfähige Mobilfunkgeräte oder sonstige technische Geräte missbräuchlich benutzt, verstößt gegen die Schulordnung. Für alle Gegenstände, die nicht originär zur Schulpflichterfüllung gebraucht werden, haftet die Schule nicht.
Vor dem Unterrichtsbeginn halte ich mich auf dem Schulgelände oder in der Pausenhalle bzw. dem Schülerraum auf. Dies gilt auch für Freistunden.
Zum Schulhof von Gebäude 1 gehören die gepflasterte Fläche, die das Schulgebäude umgibt, sowie die dreieckige Rasenfläche zwischen Renata-Allee, Sporthalle und Schule. Der Schulhof von Gebäude 2 befindet sich auf der Westseite des GS-Neubaus / Jugendzentrum.
Mit dem morgendlichen Schulgong um 07.48 Uhr begebe ich mich zum Abholbereich auf dem Schulhof. Schülerinnen und Schüler, die Unterricht in den Fachräumen haben, nehmen ihre gesamte Schultasche aus dem Klassenraum mit. Sie warten in der Pausenhalle und werden dort von der Lehrperson abgeholt. Nach Beendigung des Fachunterrichts gehen sie direkt in die Pause, Taschen werden in der Pausenhalle abgestellt. Auch Schülerinnen und Schüler, die vom Sport- oder Schwimmunterricht kommen, stellen ihre Taschen in der Pausenhalle ab.
Erst nach Unterrichtsschluss verlasse ich das Schulgelände. Ausnahmeregelungen darf das Schulpersonal erteilen. In der Mittagspause von 13.05 Uhr – 13.50 Uhr darf neben dem Schulhof auch die Pausenhalle zum Aufenthalt genutzt werden.
Sollte die Klasse/ Lerngruppe zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn von keiner Lehrkraft abgeholt worden sein, wird von den Klassensprechern das Sekretariat benachrichtigt.
Kopfbedeckungen in geschlossenen Räumen und im Schulalltag sind untersagt. Ausnahmeregelungen dürfen vom Schulpersonal erteilt werden. Störende Gegenstände oder Kleidung, die gefährlich sind oder den Schulfrieden gefährden könnten, dürfen vom Schulpersonal untersagt werden.
Das Beisichführen, der Konsum und die Anstiftung oder der Handel von Drogen und drogenähnlichen Substanzen sowie der legalen Droge Alkohol ist untersagt. Bei begründetem Verdacht der Zuwiderhandlung willigen die Schüler in den amtlich angeordneten Drogentest ein. Koffeinhaltige Getränke dürfen während der Schulzeit nicht getrunken werden. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Schulordnung rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Ich habe die Schulordnung und ihre Anlagen (Medienordnung und Leitfaden zum
Schulleben) der Renataschule Hildesheim zur Kenntnis genommen.

Name des Schülers/ der Schülerin:_______________________________________________________________

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Erziehungsberechtigte                                                     Schüler/In

 

Verbindliche Anlagen zur Schulordnung:

Leitfaden Schulleben
Medienordnung

Druckversion Schulordnung